Honorar
Die Vergütung für Steuerberaterleistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Gerne geben wir Ihnen zu unseren Gebühren in einem persönlichen Gespräch Auskunft. Bitte beachten Sie hierbei, dass vor einer Auftragserteilung die Gebühren nur überschlägig ermittelt werden können. Da die Einzelheiten der Gebühren unter anderem von der Art der Aufgabe, dem Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad und dem Haftungsrisiko abhängen, kann eine Auskunft nur dann erfolgen, wenn Sie mir die relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen und die notwendigen Auskünfte erteilen.
Nach § 4 Abs. 4 der Steuerberatervergütungsverordnung können Auftraggeber und Auftragnehmer in Textform vereinbaren, dass von der gesetzlichen Vergütung abgewichen wird.
§ 11 der Steuerberatergebührenverordnung (Rahmengebühren):
Ist für die Gebühren ein Rahmen vorgesehen, so bestimmt der Steuerberater die Gebühr im
Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der
Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der
Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein
besonderes Haftungsrisiko des Steuerberaters kann bei der Bemessung herangezogen werden.
Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das
Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von
dem Steuerberater getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.